Zwangsverwaltung – Verwaltung im Gerichtsauftrag!
Stefan Weber hat die besondere Qualifikation erworben, Immobilien im Rahmen der gerichtlichen Zwangsvollstreckung zu verwalten. Wesentliche Merkmale hierfür sind Integrität und Neutralität.
- Die Weber & Wernicke KG bietet rechtliche Kompetenz in Verwaltungsfragen – auch in der Zwangsverwaltung.
- Stefan Weber ist darüber hinaus ehrenamtlicher Handelsrichter und Vorsitzender des Verwalterausschusses des RDM Berlin und Brandenburg.
- Durch Zwangsverwaltungen hohe Kompetenz bei Aufarbeitung von komplexen Verwaltungsproblematiken.